Santander RSV

Absicherung der Fahrzeugfinanzierung im Todesfall
sowie bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. schwerer Krankheit

Die Ratenschutzversicherung

Unsere Santander RSV1,2 ist die beste Lösung für Ihren Kunden, wenn Hilfe am nötigsten ist. Denn bei einem Todesfall oder im Falle einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) oder unverschuldeten Arbeitslosigkeit (ALO) bzw. schweren Krankheit3 sollte sich wirklich niemand noch um die Kosten einer laufenden Fahrzeugfinanzierung sorgen müssen. Ergänzend zu einer laufenden Fahrzeugfinanzierung bietet unsere Ratenschutzversicherung eine einfache Abwicklung, sodass im Ernstfall die Restschuld bzw. die Raten des Kredites Ihres Kunden übernommen werden.

Das kann Santander RSV

Im Todesfall:

Übernahme der im Todesfall laut ursprünglichem Tilgungsplan noch verbleibenden Darlehensverpflichtung, inkl. Ballonrate
Zweiter Darlehensnehmer ist automatisch und beitragsneutral mitversichert4

Im Falle von vorübergehender AU und unverschuldeter ALO bzw. schwerer Krankheit:

Übernahme der ursprünglichen monatlichen Ratenzahlung bis max. 2.000 €
Erfordert keine Gesundheitsprüfung und leistet auch bei psychischer Erkrankung

Die Versicherungsdetails von Santander RSV1,2

Absicherung im Todesfall

Eintrittsalter

18 bis 77 Jahre

Ende der Versicherung

Mit vollendetem 78. Lebensjahr oder nach Finanzierungslaufzeit

Wartezeit

3 Monate nach Versicherungsbeginn (Wartezeit entfällt bei Unfalltod)

Vorerkrankungsklausel

Keine

Erstattung im Leistungsfall

Übernahme der im Todesfall laut ursprünglichem Tilgungsplan noch verbleibenden Darlehensverpflichtung, inkl. Ballonrate

Zweite versicherte Person

Todesfallabsicherung wird beitragsneutral auf einen möglichen zweiten Darlehensnehmer ausgeweitet3

Absicherung bei unverschuldeter ALO bzw. schwerer Krankheit4

Eintrittsalter

18 bis 64 Jahre

Ende der Versicherung

Mit vollendetem 68. Lebensjahr oder nach Finanzierungslaufzeit

Wartezeit

3 Monate nach Versicherungsbeginn

Karenzzeit

2 Monate nach Beginn der ALO, keine Karenzzeit bei schweren Krankheiten

Monatliche Versicherungsleistung

Übernahme der ursprünglichen monatlichen Ratenzahlung bis max. 2.000 € (ausgenommen Ballonrate)

Absicherung bei vorübergehender AU

Eintrittsalter

18 bis 64 Jahre

Ende der Versicherung

Mit vollendetem 68. Lebensjahr oder nach Finanzierungslaufzeit

Wartezeit

3 Monate nach Versicherungsbeginn (Wartezeit entfällt bei unfallbedingter AU)

Karenzzeit

42 Tage nach Beginn der AU

Monatliche Versicherungsleistung

Übernahme der ursprünglichen monatlichen Ratenzahlung bis max. 2.000 € (ausgenommen Ballonrate)

Leistung pro Leistungsfall bei ALO bzw. schweren Krankheiten oder AU

Leistung pro Leistungsfall bei schwerer Krankheit

Max. 9 Monate am Stück

Leistung pro Leistungsfall bei ALO

Max. 12 Monate am Stück

Leistung pro Leistungsfall bei AU

Max. 12 Monate am Stück

Insgesamt max. 36 Monate während der Versicherungslaufzeit

Servicekontakt
+ 49 800 – 5888 – 523
kundenservice@ger.cnpsantander.com

Schadensmeldung
Online-Portal: www.eclaims.cnpsantander.de/
Schadenservice@ger.cnpsantander.com

1 Die Versicherungsdetails entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen unseres Versicherungspartners CNP Santander Insurance Life DAC, 2nd Floor, Three Park Place, Hatch Street Upper, Dublin 2, Ireland. 2 Die Versicherungsdetails entnehmen Sie bitte den jeweils gültigen Versicherungsbedingungen unseres Versicherungspartners CNP Santander Insurance Europe DAC, 2nd Floor, Three Park Place, Hatch Street Upper, Dublin 2, Ireland. 3 Der Baustein schwere Krankheit gilt für Beamte, Selbstständige und Rentner. 4 Kosten für Seniorentarif können abweichen.